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Flammschutzmittel
 

Bühnentechnik

Verarbeitungs- und Warnhinweise zu ECOGARD Flammschutzmitteln

Allgemeine Verarbeitungshinweise

ECOGARD® - Flammschutzmittel sind  sichere Produkte. Bitte lesen Sie sich vor  der Verarbeitung dennoch Arbeitsvorschrift,  Sicherheitsdatenblatt und Warnhinweise durch  und beachten Sie diese.

  • Imprägnieren Sie immer nur vollständig  getrocknete und saubere Materialien.
  • Generell sollten Sie alle dem Sprühnebel ausgesetzten Materialien abdecken.
  • Insbesondere Metalle, Stecker, elektrische und elektronische Geräte aber auch Holz, Stein und empfindliche Textilien und Tapeten können empfindlich auf Wässerung reagieren.
  • Rückstände der Flammschutzchemikalien können zu Schäden wie Rost oder Verfärbungen führen.

Vortests durchführen!

Es gibt Gewebe und Bodenbeläge vor allem aus Synthesefasern und Mischungen, die nach dem  heutigen Stand der Technik nicht ausreichend flammhemmend ausgerüstet werden können!
Vortests sind daher zwingend notwendig.

Gesundheit und Arbeitssicherheit


ECOGARD® Flammschutzmittel sind für Umwelt und Gesundheit harmlose Chemikalien. Aus Gründen der allgemeinen Arbeitssicherheit und  Gesundheitsvorsorge beachten Sie bitte dennoch
folgende Punkte:
  • Von Kinder fernhalten
  • Von Nahrungsmitteln
  • Getränken und Futtermitteln fernhalten
  • Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen
  • Sprühnebel nicht einatmen
  • Atemschutzmaske  tragen
  • Schutzbrille tragen
  • Augenkontakt vermeiden - gegebenfalls mit viel Wasser spülen - bei Beschwerden Arzt aufsuchen
  • Bei Verschlucken Arzt aufsuchen
  • Nach Beendigung der Arbeit, Hände, Kleidung und Geräte gründlich mit Wasser reinigen
  • Korrosionsgefahr bei Eisen und Buntmetallen beachten (abdecken)
  • Gebinde vor Entsorgung mit Wasser gründlich spülen;
  • Beachten Sie das Sicherheitsdatenblatt!

Hautverträglichkeit


ECOGARD® Flammschutzprodukte sind allgemein gut hautverträglich. Allergische Reaktionen im Einzelfall sind jedoch nicht  auszuschließen. Vermeiden Sie daher permanenten Hautkontakt mit dem Produkt oder mit flammgeschützten Material. Die Ausrüstung von Polstermöbeln wird demzufolge daher nicht empfohlen.

Beachten Sie behördliche Auflagen!


Bitte beachten Sie die örtlichen behördlichen Auflagen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde, welche Normen und Nachweise Sie erfüllen müssen. In vielen Fällen verlangen Behördenvertreter den Nachweis der fachgerechten Imprägnierung durch ein Fachunternehmen wie z.B. Werksatteste. Tüchler oder ECOGARD®- Vertriebspartner bieten Ihnen diese Dienstleistungen an.

Feuerzeugtest


Der Feuerzeugtest darf aus Gründen der persönlichen Sicherheit ausschließlich von eingewiesenen Personen, über unbrennbaren Oberflächen, in gut gelüfteten Räumen und ausschließlich an abgetrennten Materialmustern von cirka 10 x 20cm Seitenlänge durchgeführt werden.

Achtung nach Wässerung, Wäsche oder Chemischreinigung


ECOGARD® Flammschutzmittel sind wasserlöslich. Wässerung oder Wäsche lösen ECOGARD ® und es muss zwingend nachbehandelt werden. Nach einer Chemischreinigung muss der Flammschutzeffekt
überprüft werden.

Wirkungsgrenzen von Flammschutzimprägnierungen


Flammschutzprodukte schützen gegen durch Unfälle und Unachtsamkeit verursachte kleine Entstehungsbrände. Im Falle von Großbrand, Brandstiftung, Einsatz von Brandbeschleunigern
wie zum Beispiel Benzin versagen schwer brennbar ausgerüstete Materialien und müssen
der Brandlast zugezählt werden.

Nebenerscheinungen und Haftungsausschluss


ECOGARD® Produkte sind für häufig vorkommende Materialien konzipiert. Je nach Material kann es zu unerwünschten Nebenerscheinungen kommen wie:
  • Beeinträchtigung von Echtheiten, wie z.B. Lichtechtheit, Reibechtheit etc.,
  • Farbtonumschläge
  • Reissfestigkeitsverminderung,
  • Korrosionserscheinungen
  • Griffveränderungen
  • Maßänderungen
  • verändertes Anschmutzverhalten
  • Randbildung durch Wassertropfen
  • Allergische Reaktionen wie Hautreizungen
  • Abtropfen des Flammschutzmittels bei Synthesefasern insbesondere Acryl
Reklamationen und Schadenersatzforderungen, die auf vorgenannten oder ähnlichen Erscheinungen
gründen, sind ausgeschlossen unabhängig vom Zeitpunkt des Schadeneintrittes nach der Imprägnierung.